Tenniscamps

Zusatzleistungen

Beratung

asr logo
geballt.de Tennistouristik bietet sowohl eigenveranstaltete Reisen, als auch vermittelte Reisen der Veranstalter Dertour GmbH & Co. KG und Patricio Travel GmbH an. Wer Veranstalter der jeweiligen Reise ist geht aus dem Angebot eindeutig hervor.
Nachfolgend finden Sie die AGB aller 4 Anbieter:
A) geballt.de Tennistouristik
B) Dertour GmbH & Co. KG
C) Patricio Travel
D) Sun and Fun Sportreisen (SportScheck Reisen)

A)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
geballt.de Tennistouristik Seewaldt & Vollmer GbR

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter geballt.de Tennistouristik Seewaldt & Vollmer GbR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder per Email vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Nach Eingang der Restzahlung erfolgt der Versand der Reisedokumente. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Stornogebühren sind immer sofort fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot, bzw. aus der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:
  1. aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebots.
  2. wenn die vom Kunden gewünschte und ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z. B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt werden.
Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z. B. Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
4.2 Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Pauschalierte Rücktrittkosten:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Gesamtpreises
bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Gesamtpreises
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises
bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Gesamtpreises
bis 4. Tag vor Reiseantritt 70% des Gesamtpreises
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.
5.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels bzw. des Ortes des Reiseantritts vorgenommen (Umbuchung), ist der Reiseveranstalter berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

7. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
geballt.de Tennistouristik
Seewaldt & Vollmer GbR
Konrad-Lang-Str. 26
63128 Dietzenbach
Tel. 06074-2116661
Fax 06074-2114278
Inhaber: A. Seewaldt und A. Vollmer

B)

Reisebedingungen Dertour GmbH & Co. KG

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

Sie können unsere Angebote in jedem DER-, DERPART- und ATLAS-Reisebüro, in jeder ADAC Geschäftsstelle und in jeder DERTOUR-Agentur buchen. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen.Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung

In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises an. Diese Anzahlungwird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten. Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor Vertragsschluss

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter „Rücktritt“ bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer 069 9588-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZ Samstag (nur Durchwahl)
oder 069 9588-5990 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZ
Fax 069 9588-1010
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.5. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
11.2 Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
a) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
b) Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.2a) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. „Black List“)

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen.Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf
13. Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

14. Rechtswahl

Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.Versicherungen

15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
15.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

16. Gerichtsstand

16.1 Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Frankfurt am Main.
16.2 Für Klagen gegen Kunden bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt an Main vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Hotels, Transfers, Sportprogramme, Präventions- und Wellnesspakete, DERTOUR Airport Parken
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.2 Rad-, Kanu-,Wandertouren
bis 45. Tag vor Reisebeginn 15%;
ab 44. bis 31. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%;
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 60%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.3 Rad-Schiffstouren
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Ferienwohnungen
bis 45. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Miet- bzw. Reisepreises pro Wohneinheit;
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) 50% des Miet- bzw. Reisepreises pro Wohneinheit;
ab 34. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt) 80% des Miet- bzw. Reisepreises pro Wohneinheit.
18.5 Pfötchenhotels (Tierpensionen)
ab 30. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn EUR 25,
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
18.6 DERTOUR Bahnanreise
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35%;
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.7 Flüge zu tagesaktuellen Preisen
a) Flüge mit Condor zu Basistarifen (S-Klasse), Air Berlin, Flyniki, Tuifly, Germanwings sowie alle sonstigen Charterflüge: nach Festbuchung 100% des Reisepreises.
b) Flüge mit Condor zu flexiblen Tarifen (YKlasse) bis 29.Tag vor Reiseantritt EUR 75 pro Person; vom 28.Tag bis 24 Stunden vor Reiseantritt 45% des Reisepreises; ab 24 Stunden vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
c) Flüge mit Lufthansa uns Swiss Airlines: bis
23 Tage vor Reiseantritt EUR 75 pro Person; ab
22 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 069 9588-00
Fax 069 9588-1010
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin: DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer: Norbert Fiebig (Sprecher), Michael Frese, Ralph Osken

C)

Patricio Travel GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Obernzell zustande. Reisebüros treten als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. 1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb einer Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung

2.1. Innerhalb einerWoche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 150 EUR pro Person. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 kBGBinsolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, so wie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise - und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. 3.4.Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sichumvöllig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5.Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist uns auf Anfrage möglich.
3.6.Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückruf erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bei unserer Reiseleitung über die genauen Flugdaten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2. Wenn ein Flug auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
A) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
B) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis umden entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei PATRICIOTRAVEL GMBH.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. Bei Flugreisen
bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 25%
ab 29. bis 15.Tag vor Reiseantritt 40%
ab 14. bis 7.Tag vor Reiseantritt 65%
ab 6.Tag bis 1.Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
5.3.2. Bei Autoreisen
bis 22.Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21.Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14.Tag bis 7.Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6.Tag bis 1.Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%.
5.3.3. Die bei den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle.
5.3.4. Sofern bei Angeboten u. Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.3.5. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir entsprechende Gebühren. Eine Umbuchung einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
5.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in entsprechender Höhe je Teilnehmer und Ersatzperson zu berechnen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle des zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

6. Reiseversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den RundumSorglos- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNGS AG, Niederlassung Deutschland, abgeschlossen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zusenden können. Mit der Schadensregulierung sind wir nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 BGB kündigen.

9. Gewährleistung

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung,Verjährung

10.1. Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Ebenso haften wir nicht für Personen- und Sachschäden, welche am Urlaubsort entstehen.
10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe von 4000 EUR bzw. des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss desKomplett- bzw. Basisschutzes.
10.5. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen befugt.
10.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

11.1. Bitte beachten Sie Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Bitte beachten Sie die Bestimmungen Ihres Herkunftslandes.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Alle Angaben in unserem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieses Prospekts entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung eines neuen Prospekts verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine Ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Veranstalter:
Patricio Travel GmbH, Am Hafen 8, D-94130 Obernzell,
Handelsregister: Passau HRB 369478

D)
Allgemeine Reisebedingungen
Sun and Fun Sportreisen (SportScheck Reisen)

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Sun and Fun Sportreisen GmbH (Marken: Sun and Fun Surf-, Tauch- und Golfreisen, Happy Surf, Viva und SportScheck Reisen/Young Travel), Franz-Joseph-Str. 43, 80801 München nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform.

2. Bezahlung

a) Mit Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig zuzüglich der Reiseversicherung oder einen entsprechenden Betrag in einer Fremdwährung, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
b) Die Restzahlung wird 30 Tage vor Antritt der Reise fällig oder wie im Einzelfall vereinbart, jedoch nur, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters gemäß § 651 k III, BGB dem Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten bereits ausgehändigt wurde.
c) Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit unter den vorgenannten Bedingungen frühestens dann eintreten, wenn der Reiseveranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen (siehe 7b/7c).
d) Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen (je nach Wahl des Kunden werden sie ihm zugesandt oder ausgehändigt).
e) Ist der Reisepreis bis zum vertraglich festgelegten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Reiseveranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass der Reiseveranstalter die Berechnung des neuen Preises so aufschlüsselt, dass er vom Kunden nachgerechnet werden kann.  Bei einer zulässigen Preiserhöhung von mehr als 5% oder einer zulässigen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot des Veranstalters zur Verfügung zu stellen.  Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis oder Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1.
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
Es fallen jedoch immer € 50 pro Person an.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Für Flugpauschalreisen für die ein nicht umbuchbarer, nicht stornierbarer Charter- oder Linienflug verwendet wurde gelten besondere Stornosätze! (s. entsprechender Hinweis auf der Reisebestätigung). In diesen Fällen beträgt die pauschale Mindeststornogebühr 50% des Reisepreises für den Fall der Stornierung bis 15 Tage vor Reisebeginn, danach gelten die allg. Stornosätze. Auch ein Namenswechsel (Ersatzperson) ist in diesen Fällen nicht möglich.
c) Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.
d) Macht der Kunde geltend, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
e) Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl beider Unterbringung (Doppelzimmer, Appartements, etc), und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
f) Für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften gelten besondere Stornosätze. Es wird eine Gebühr von mindestens €150,- für eine Stornierung fällig. Ansonsten gelten die allgemeinen Stornosätze. Für die Umbuchung auf eine Ersatzperson erheben wir eine Gebühr von €150,-.
g) Für Tauchreisen gelten besondere Stornosätze:Tauchkreuzfahrten weltweit, sowie Malaysia und Französisch-Polynesienbis 90. Tage vor Beginn 20% 25% des Reisepreises
90. bis 30 Tage vor Beginn 25% 50% des Reisepreises
29. bis 15 Tage vor Beginn 50% 75% des Reisepreises
14. bis 1 Tage vor Beginn 75% 90% des Reisepreises
und bei Nichtantritt 100% 100% des Reisepreises
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person berücksichtigt. Sollten nachweislich höhere Umbuchungsgebühren anfallen, so hat auch diese der Kunde zu zahlen. Ab dem 29. Tage vor Reiseantritt können Umbuchungs-Wünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler), wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist, und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
d) Andere Fristen
Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
e) Die Absage eines Abfahrtortes wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl berechtigt nur dann zum Rücktritt von der gebuchten Reise, sofern der alternativ angebotene Abfahrtort mehr als 200 km vom ursprünglich gebuchten Abfahrtort entfernt ist. Wird ein Abfahrtort wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, gehen zusätzlich erforderliche Anreisekosten grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Reisebeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
9.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2.soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10.5 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
10.6 Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis € 75.000 je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000. Liegt der Reisepreis unter € 1.333, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Anmerkung: Bei Schweizer Kunden gelten entsprechende Beträge in der jeweiligen Landeswährung.

11. Gewährleistungen

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Reisende Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Reiseveranstalter kann auch in einer Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verträgen

Will der Kunde den Reiseveranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Sun and Fun Sportreisen GmbH, Franz-Joseph-Str. 43, 80801 München anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor Ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.

14. Tauchkurse und –programme

Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen und –programmen bestehen. Während der Tauchkurse und –programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattungen zur Folge. Teilnehmer die Tauchprogramme buchen, müssen über die entsprechenden Taucherfahrungen verfügen. Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht erstattet.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den richtigen Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige konsularische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.
16.3 Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle/des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

17. Aufwandsentschädigung

Der Reisende haftet für alle zusätzlichen Kosten, die dem Reiseveranstalter durch das Nichteinhalten der gültigen Zahlungsbedingungen entstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht gerechtfertigten Reklamationen durch den Reisenden eine Aufwandsentschädigung für die dadurch entstandenen Aufwendungen und Kosten zu erheben.

18. Reiseversicherungen

Bei Abschluss einer Reiseversicherung über den Veranstalter kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

19. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deshalb ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die TourVers, Touristik Versicherungs Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg. 20. Gerichtsstand /Rechtswahl
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Für alle Rechtsstreitigkeiten ist deutsches Recht anzuwenden insbesondere §651BGB.

Veranstalter

Sun and Fun Sportreisen GmbH
Franz-Joseph-Str. 43
80801 München
HRB München 68281 Geschäftsführer: Heidi Pernot, Heinz Merxmüller
XHTML ist valide! CSS ist valide!